Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen.
(AGB)
§ 1 GELTUNG
Das Produktangebot und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), d.h. natürlichen oder juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Lieferungen, Leistungen und Angebote durch Grace Fashion erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Grace Fashion mit ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die angebotenen Waren schließt.
Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, wenn und soweit Grace Fashion diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen. Das Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Selbst wenn Grace Fashion auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn diese zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten.
Diese Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne dass Grace Fashion diese im Einzelfall erneut einbeziehen muss. Ergeben sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere aufgrund Änderungen der Rechtsprechung, des Gesetzes, Änderungen in der betrieblichen Organisation (Lieferung, Buchhaltung, Kundenservice etc.) oder sonstigen gleichwertigen Gründen, ist Grace Fashion berechtigt, diese Bedingungen jederzeit abzuändern; dies gilt jedoch nur, sofern Grace Fashion den Kunden unter Hervorhebung der getätigten Änderungen und unter Einräumung einer angemessenen Widerspruchsfrist benachrichtigt haben. Widerspricht der Kunde den neuen Bedingungen nicht, werden diese zum Vertragsbestandteil künftiger Verträge.
§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
Der Kunde kann Produkte von Grace Fashion bestellen, indem er den Kundenauftrag ausfüllt und unterschreibt und an Grace Fashion übermittelt. Mit Absendung des unterzeichneten Bestellformulars gibt der Kunde ein Angebot zum Vertragsschluss ab und erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Kunde ist an seine Bestellung als Vertragsangebot 14 Kalendertage nach Zugang der Bestellung bei Grace Fashion gebunden, soweit der Kunde nicht regelmäßig auch mit einer späteren Annahme durch Grace Fashion rechnen muss (§ 147 BGB). Dies gilt auch für Nachbestellungen des Kunden.
Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung seitens Grace Fashion zustande. Die Auftragsbestätigung gilt nur unter der Bedingung, dass noch offene Zahlungsrückstände des Kunden beglichen werden und dass eine durch Grace Fashion vorgenommene Kreditprüfung des Kunden ohne negative Auskunft bleibt.
Grace Fashion ist berechtigt, in der Auftragsbestätigung von den Bestellungen abzuweichen, sofern die nicht verfügbaren Waren durch solche von gleicher Art und Güte ersetzt werden. Grace Fashion ist weiter berechtigt, Produkte mit handelsüblichen Abweichungen in Qualität, Abmessung, Gewicht, Farbe und Ausrüstung zu liefern. Solche Ware gilt als vertragsgerecht, Im Übrigen ist Grace Fashion berechtigt, im Falle der Nichtverfügbarkeit einer Ware Änderungen hinsichtlich der bestellten Produkte vorzunehmen, sofern der Kunde nach Kenntnis von der Nichtverfügkarkeit der bestellten Ware unverzüglich hierüber informiert wird und der Kunde nicht binnen 10 Tagen nach Mitteilung der Änderung widerspricht; widerspricht der Kunde der Änderung werden evtl. bereits erfolgte Zahlungen des Kunden auf die Ware unverzüglich erstattet; weitere Ansprüche, insbes. Aufwendungsersatzansprüche, gegen Grace Fashion bestehen nicht.
Grace Fashion übernimmt kein Beschaffungsrisiko gem. § 276 BGB, es sei denn diese haben schriftlich eine solche unter Verwendung der Wendung „übernehmen wir das Beschaffungsrisiko….“ übernommen.
Angaben von Grace Fashion zum Gegenstand der Leistung (z.B. Maße, Farben usw.) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Anderes gilt dann, sofern und soweit Grace Fashion eine ausdrückliche Garantie übernehmen.
Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich Produkten und Leistungen durch Grace Fashion und deren Mitarbeiter erfolgen ausschließlich aufgrund der bisherigen Erfahrung. Sie stellen keinerlei Eigenschaften oder Garantien in Bezug auf die Produkte dar.
Eine Garantie gilt nur dann als von Grace Fashion übernommen, wenn diese schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet haben.
Die Eigenschaften von Mustern bzw. Probeexemplaren werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde ist zur Verwertung und Weitergabe von Mustern nicht berechtigt.
Grace Fashion ist nur verpflichtet, die bestellten Produkte als in der Bundesrepublik Deutschland verkehrs- und zulassungsfähige Ware zu liefern, sofern diese keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung geschlossen haben.
Grace Fashion behält sich das Eigentum und/oder das Urheberrecht an allen dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von Grace Fashion Dritten nicht zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat diese Gegenstände auf Verlangen vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden.
In Ausnahme zu § 56 HGB sind Angestellte in Warenlagern und Läden nicht ermächtigt, vertragliche Vereinbarungen abzuschließen oder entgegenzunehmen, soweit diese nicht eine Vollmachtsurkunde vorlegen; dies gilt insbesondere für Mängelanzeigen, Übereignungen, Entgegennahme von Zahlungen/Waren.
Den Auftrag betreffende Erklärungen des Kunden (insbesondere Willenserklärungen, Mängelanzeigen etc.) sind ausschließlich an Grace Fashion zu richten. Sonstige Personen oder Vertreter sind nicht berechtigt, Anzeigen von Mängeln oder Willenserklärungen mit Wirkung für Grace Fashion entgegenzunehmen.
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
§ 3 PREISE UND ZAHLUNG
Es gelten die von Grace Fashion ausgeschriebenen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses; diese verstehen sich als Nettopreise in Euro zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Transport, Porto, Versand, Fracht, Versicherungen oder etwaiger Zoll und andere Gebühren oder öffentliche Abgaben sind darin nicht enthalten und werden separat berechnet.
Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich via Überweisung.
Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt der Kunde stets die anfallenden Bankspesen.
Rechnungsbeträge sind sofort fällig und binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anders schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Grace Fashion. Der Kunde ist zum Skonto in Höhe von 4 % berechtigt, wenn und soweit die Zahlungen binnen 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto von Grace Fashion erfolgt und soweit sich der Kunde nicht mit der Zahlung anderer Rechnungen im Rückstand befindet.
Leistet der Kunde binnen der in Abs. 5 genannten Zahlungsfrist nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit nach dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Des Weiteren steht Grace Fashion eine Verzugspauschale von 40,00 Euro zu.
Rücksendungen von Waren, die ohne Verschulden seitens Grace Fashion (z. B. Falschbestellung) erfolgen, werden pauschal mit einer Gebühr in Höhe von 25,00 EUR pro Sendung berechnet. Weiterhin berechnet Grace Fashion eine Wiedereinlagerungspauschale in Höhe von 8 % des Nettoauftragswertes als Pauschalentgelt. Eine Gutschrift erfolgt nur nach vorheriger Absprache und bei fracht-, verpackungs- und fehlerfreier Zusendung.
Wird Grace Fashion nach Vertragsabschluss bekannt, dass die Zahlung des vereinbarten Preises infolge mangelnder Leistungsfähigkeit und/oder -willigkeit des Kunden gefährdet ist, so ist Grace Fashion berechtigt, Vorkasse zu verlangen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, diese Folge durch Sicherheitsleistung abzuwenden. Mangelnde Zahlungsfähigkeit bzw. -willigkeit liegt insbesondere vor, wenn
a) bezüglich des Kunden bereits eine Rechnung trotz Fälligkeit nicht bezahlt hat
b) der Kunde einen Räumungsverkauf durchführt
c) sich die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtert haben
d) der Kunde einen Insolvenzantrag gestellt hat
e) gegen den Kunden Vollstreckungsmaßnahmen (auch durch Dritte) ergehen
f) eine Kreditversicherung nicht bereit ist, einen Kundenauftrag zu versichern
In den vorgenannten Fällen behält sich Grace Fashion vor, mit der Auslieferung der Ware erst dann zu beginnen, wenn der Kunde die Zahlung geleistet hat. Soweit weitere Forderungen gegenüber dem Kunden bestehen, behält sich Grace Fashion zudem das Recht vor, mit der eigenen Leistung erst nach Eingang aller rückständigen Zahlungen zu beginnen.Grace Fashion ist berechtigt, jederzeit eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Liegt mangelnde Zahlungsunfähigkeit bzw. –willigkeit des Kunden gem. Abs. 7 vor, hat Grace Fashion einen Anspruch auf Erstattung der Kosten dieser Bonitätsauskunft.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Gerät der Kunde mit einem Betrag von mindestens 10% der offenen Gesamtforderung in Verzug, gilt als vereinbart: Alle Forderungen von Grace Fashion werden sofort fällig. Grace Fashion ist berechtigt, die weitere Bearbeitung aller Aufträge des Kunden von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist deren weitere Erfüllung abzulehnen. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist Grace Fashion nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 4 LIEFERUNG UND LIEFERZEIT
Verbindliche Liefertermine und –fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen Lieferterminen und –fristen bemüht Grace Fashion sich, diese nach besten Kräften einzuhalten. Die Lieferung beginnt im Fall des § 3 Abs. 3 erst nach entsprechender Zahlung durch den Kunden.
Die Lieferung erfolgt an den vereinbarten Lieferort.
Sollte Grace Fashion einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat der Kunde Grace Fashion eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall vier Wochen – soweit nicht unangemessen –unterschreiten darf. Verstreicht diese fruchtlos, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern der Kunde in der Nachfristsetzung den Rücktritt angedroht hat.
Für die Einhaltung des Versandtermins ist allein der Tag der Übergabe der Ware durch Grace Fashion an das Versandunternehmen maßgeblich.
Grace Fashion ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn
• die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar und zumutbar ist und
• dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, Grace Fashion erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
Verpackungs- und Versandkosten werden in diesem Fall nur einmalig erhoben.Grace Fashion ist lediglich verpflichtet, aus dem eigenen Warenvorrat zu leisten (Vorratsschuld). Grace Fashion ist jedoch zum jederzeitigen Abverkauf dieser Ware berechtigt, wenn
a) auf dem Bestellformular ein Hinweis auf die nur eingeschränkte Verfügbarkeit der Ware erfolgt ist oder
b) die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist bei Grace Fashion eingeht.
In diesen Fällen erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten oder von Grace Fashion angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht.Grace Fashion haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch
a) höhere Gewalt (z.B. zivile Unruhen, Terrorakte, Streik/Aussperrungen, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, örtliche Stromausfälle, Unfälle, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von evtl. notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien)
b) Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System erfolgen, gleichwohl Grace Fashion die dem Stand der Technik entsprechenden Schutzmaßnahmen ergriffen hat oder
c) Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, verursacht worden sind, die Grace Fashion nicht zu vertreten hat.
Im Falle einer nicht von Grace Fashion zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware infolge der vorgenannten Ereignisse des Satzes 1, wird der Kunde unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Grace Fashion zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit diese nicht das Beschaffungsrisiko übernommen haben. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.Ist ein Liefer- bzw. Leistungstermin verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Abs. 7 Satz 1 der vereinbarte Liefer- bzw.- Leistungstermin um mehr als fünf Wochen überschritten oder ist bei unverbindlichem Leistungstermin das Festhalten am Vertrag für den Kunden objektiv unzumutbar, ist der Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts durch den Kunden und/oder durch Grace Fashion wird die bereits erbrachte Leistung unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesem Fall nicht.
Gerät Grace Fashion mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Haftung von Grace Fashion auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine vereinbarte Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, allein vom Kunden zu vertretenden Gründen, wird Grace Fashion den Kunden zunächst unter Setzung einer angemessenen Frist abmahnen. Nach Ablauf der gesetzten Frist ist Grace Fashion berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet Grace Fashion eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des Nettoverkaufspreises pro Kalendertag (insgesamt jedoch maximal 5 %), beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens sowie die Geltendmachung sonstiger gesetzlicher Ansprüche bleiben unberührt; die Pauschale ist auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Grace Fashion überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Grace Fashion ist des Weiteren berechtigt, weitere Lieferungen auszusetzen, bis der Kunde seine tatsächliche Annahmebereitschaft in Textform gegenüber Grace Fashion mitgeteilt hat; die Annahmebereitschaft hat binnen spätestens 10 weiteren Kalendertagen zu erfolgen; andernfalls ist Grace Fashion berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Des Weiteren ist Grace Fashion berechtigt, über die Ware anderweitig zu verfügen, sofern Grace Fashion dies dem Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist von 10 Tagen angekündigt hat. Grace Fashion ist berechtigt, den hieraus entstehenden Verlust beim Kunden geltend zu machen.
Gerät der Kunde ein weiteres Mal in Annahmeverzug, ist Grace Fashion berechtigt, von allen Verträgen mit dem Kunden zurückzutreten; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Im Übrigen gelten die in Abs. 10 genannten Folgen.
§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT
Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von Grace Fashion bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche, einschließlich aller künftig entstehenden Ansprüche aus später geschlossenen Verträgen. Dies gilt auch für einen Saldo zu Gunsten von Grace Fashion, wenn einzelne oder alle Forderungen von Grace Fashion in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen wird.
Der Kunde hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an Grace Fashion abgetreten.
Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die Grace Fashion zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird Grace Fashion auf Verlangen des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der Grace Fashion zustehenden Sicherheiten 150 % des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Grace Fashion steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Vertragspartner Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entfällt, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, oder Grace Fashion gegenüber in Zahlungsverzug gerät.
Veräußert der Kunde Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Vertragspartner mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber an Grace Fashion ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an Grace Fashion ab, der dem von Grace Fashion in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Der an Grace Fashion abgetretene Teil der Forderung ist vorrangig zu befriedigen. Der Kunde darf keine Vereinbarung mit seinen Kunden treffen, die die Rechte von Grace Fashion in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen oder die Vorausabtretung der Forderung zunichtemachen.
Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Der Kunde wird die geleisteten Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an Grace Fashion weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist Grace Fashion berechtigt, die Einzugsermächtigung des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann Grace Fashion nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dessen Vertragspartnern verlangen. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, diesen die zur Einziehung abgetretener Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vollständig zu übergeben.
Nimmt der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren in den mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er einen sich zu seinen Gunsten ergebenden Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an Grace Fashion ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entspricht.
Hat der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung der von Grace Fashion gelieferten oder zu liefernden Produkte bereits an Dritte abgetreten, insbesondere aufgrund echten oder unechten Factorings, oder sonstige Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer die derzeitigen oder künftigen Sicherungsrechte gemäß der vorstehenden Regelungen beeinträchtigt werden können, hat er Grace Fashion dies unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines unechten Factorings ist Grace Fashion berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe bereits gelieferter Produkte zu verlangen. Gleiches gilt im Falle eines echten Factorings, wenn der Kunde nach dem Vertrag mit dem Factor nicht frei über den Kaufpreis der Forderung verfügen kann.
Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden.
Im Übrigen ist der Kunde, soweit die Ware für dessen Betrieb in einem anderen Land als Deutschland bestimmt ist, verpflichtet,
a) die Vorbehaltsware als solche zu kennzeichnen (bspw. durch Anbringung einer Aufmachung „unter Eigentumsvorbehalt von Grace Fashion stehend“)
b) die Kosten einer von Grace Fashion im Vorfeld eingeholten Bonitätsauskunft zu tragen.Bei Pfändungen, Beschlagnahmen, Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzerfahrens oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde Grace Fashion unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde haftet für alle Kosten, die für die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu erlangen ist. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde Grace Fashion unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Vertragspartner erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Bei verschuldeten vertragswidrigen Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Grace Fashion nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet und trägt die für die Rücknahme erforderlichen Transportkosten. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch Grace Fashion liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Grace Fashion hat dies ausdrücklich erklärt. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist Grace Fashion berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten. Der Verwertungserlös wird, abzüglich angemessener Kosten der Verwertung, mit denjenigen Forderungen verrechnet, die der Kunde Grace Fashion aus der Geschäftsbeziehung schuldet.
§ 6 VERSAND, GEFAHRÜBERGANG
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt Grace Fashion die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen.
Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Grace Fashion noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und Grace Fashion dies dem Kunden angezeigt hat.
Ist die Anlieferung aufgrund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat unmöglich, oder ist der Kunde in Annahmeverzug, trägt der Kunde die Kosten einer weiteren Lieferung.
§ 7 MÄNGELRECHTE
Bei einem Sachmangel der Kaufsache gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts Abweichendes vereinbart wird.
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (ii) im Falle von versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird. Versteckte Mängel sind spätestens innerhalb der Gewährleistungsverjährungsfrist nach § 8.1 Abs. 8 Grace Fashion gegenüber zu rügen. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachmangels aus. Die Ware gilt auch dann als vom Kunden genehmigt, wenn dieser die Waren auf Verlangen von Grace Fashion nicht innerhalb einer Woche zurückschickt; maßgeblich ist dabei das Absendedatum. Vorstehendes gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns von Grace Fashion, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit, oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbestandes.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang insbesondere infolge ungeeigneter Lagerbedingungen entstehen. Unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit sind insbesondere farblich geringfügige Abweichungen bei farbigen Reproduktionen/Nachdrucken. Vorstehendes gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns von Grace Fashion, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit, oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbestandes.
Grace Fashion kann bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wobei dies nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen kann.
Falls die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Kunde schriftlich eine weitere angemessene Nachfrist setzen. Schlägt auch diese fehl oder ist eine Nachbesserung für den Kunden unzumutbar ist oder sofern Grace Fashion die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
Grace Fashion übernimmt keine Gewährleistung nach §§ 478, 479 BGB (Rückgriff in der Lieferkette – Lieferantenregress), wenn der Kunde die vertragsgegenständlich gelieferten Produkte bearbeitet oder verarbeitet oder sonst verändert hat, soweit dies nicht dem vertraglich verbarten Bestimmungszweck der Produkte entspricht.
Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt Grace Fashion, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Grace Fashion vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entsprach seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
War die Reklamation unberechtigt und der Artikel mangelfrei, ist Grace Fashion berechtigt, dem Kunden Versand- und Prüfkosten in Höhe von 40,00 EUR in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwands, Grace Fashion der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten.
Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 8 HAFTUNG
8.1 Allgemeines
Für eine Haftung von Grace Fashion auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
Grace Fashion haftet für Schäden unbeschränkt, soweit
a) diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind,
b) diese eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben,
c) diese nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind,
d) diese an Leben, Körper oder Gesundheit erfolgen oder
e) diese auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.Die Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist zudem auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Kunde bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen musste und soweit nicht zugleich ein anderer der in Abs. 2 lit. b) bis c) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss, ausgeschlossen.
Die verschuldensunabhängige Haftung von Grace Fashion nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Grace Fashion haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.
Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren Grace Fashion sich zur Vertragserfüllung bedienen.
Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr, jedoch nur, soweit diese nicht mit einem Mangel in Zusammenhang stehen. Die Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer – nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehenden – schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen sowie in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8.2 Haftung wegen Verzug
Sofern dem Kunden aufgrund eines von Grace Fashion zu vertretenden Verzugs ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung (einschl. des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) zu fordern. Diese beträgt für jede angefangene Woche des Verzugs 0,5 % der Nettovergütung für die im Verzug befindliche Warenlieferung und/oder Leistung im Ganzen, höchstens jedoch 5 % der Nettovergütung für die Gesamtlieferung und/oder Gesamtleistung, die infolge des Verzugs nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß von Grace Fashion geliefert und/oder geleistet wird. Ein weitergehender Ersatz des Verzögerungsschadens ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns von Grace Fashion, bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, im Falle eines vereinbarten fixen Liefertermins im Rechtssinne und der Übernahme einer Leistungsgarantie oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB und bei einer gesetzlich zwingenden Haftung.
8.3 Haftung wegen Unmöglichkeit
Grace Fashion haftet bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung bei Unmöglichkeit der Leistung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und des S. 2 wird die Haftung wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der unmöglich gewordenen Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer Grace Fashion etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 9 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSTAND
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Grace Fashion und dem Kunden gilt vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind die vorliegenden AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Geschäftssitz. Grace Fashion ist jedoch jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.
Die Zuständigkeitsregelungen der vorstehenden Abs. 2 und 3 gelten klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen Grace Fashion und dem Kunden, die zu außervertraglichen Ansprüche im Sinne der VO (EG) Nr. 864/2007 führen können. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.